Rosenbaum & Taube – Musikrechte | Abmahnrisiko

Der Talk über rechtliche Themen in den sozialen Medien

In unserem ersten Talk zum Thema „Darf ich Musik auf Instagram & Co. verwenden?“, haben wir Lösungen aufgezeigt, wie du Musik zur kommerziellen Nutzung verwenden darfst. Klick hier.
In diesem Video beleuchten wir das Thema, welches Risiko besteht, wenn du unerlaubt Musik zu kommerziellen Zwecken auf Instagram und anderen sozialen Plattformen verwendest. So läufst du nämlich Gefahr abgemahnt zu werden – das sog. Abmahnrisiko. Du wirst dann vom Rechteinhaber dazu aufgefordert, die Nutzung der betreffenden Musik zu unterlassen. Und nicht nur das. Damit verknüpft ist auch eine Unterlassungserklärung, die mit der Zahlung einer Vertragsstrafe verknüpft ist. Und das kann teuer werden. Definitiv aufpassen bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die müssen – am besten anwaltlich – auf Herz und Nieren geprüft werden. Dabei unbedingt auch die Fristen einhalten, um u.a. unnötig entstehende Gerichtskosten zu vermeiden.  Neben dem Unterlassungsanspruch gibt es zudem den Schadenersatzanspruch. Was hättest du für die Lizenz der genutzten Musik zahlen müssen und die entstehenden Anwaltskosten. Eine verbindliche Aussage wie hoch der Schadensersatz ausfallen kann hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (z.B. Reichweite des Videos, wie lange läuft es schon, etc.). Die ersten Fälle sind bereits bekannt. Darum ist es wichtig, dass du die Rechte verbindlich einhälst.

Schau dir zu diesem Thema gern meinen Talk mit Birgit Rosenbaum an. Birgit ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Partnerin bei der Kanzlei LHR in Köln.

Die Frage, wann dein Beitrag für gewerbliche und nicht private Zwecke ist, werden wir in unserem nächsten Talk thematisieren. 

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GANZ NEU – der Podcast DAS TAUBE MAGAZINHier kannst du unseren Talk anhören.

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