Rosenbaum & Taube – Was ist kommerzielle Nutzung?

Der Talk über rechtliche Themen in den sozialen Medien

In unserem ersten beiden Talks zum Thema „Darf ich die gesamte Musikbibliothek auf Instagram & Co. verwenden?“ und „Welches Abmahnrisiko besteht sonst?“, haben wir Lösungen aufgezeigt, wie du Musik zur kommerziellen Nutzung verwenden darfst. Klick hier für Talk No. 1 und hier für Talk No. 2.

In diesem Video beleuchten wir im Detail das Thema, was ist kommerzielle Nutzung. Dabei erklärt Rechtsanwältin Birgit Rosenbaum konkret, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn du (auch neben privaten Inhalten) kommerziellen Content zur Verfügung stellst. Stichwort Musiknutzung und Werbekennzeichungspflicht. Dabei gibt es auch Antworten zu der Frage, ob du (wenn du auch kommerzielle Inhalte produzierst) auch private Inhalte als Werbung kennzeichnen musst. Wir gehen auch der Frage nach, ob du für privaten Content, bei dem du beispielsweise auch keine Marken tagst, die komplette Instagram Musik Bibliothek nutzen darfst. Wie ist es zum Beispiel, wenn ich meine kleine Frenchie Hündin Molli zeige. Und macht es einen Unterschied, ob ich den Content auf Instagram in meinem Feed oder in meiner Story zeige?

Birgit Rosenbaum ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Partnerin bei der Kanzlei LHR in Köln.

Du kannst dir den Talk auch als Podcast über Spotify hier anhören.

Die Frage, was ein Impressum ist und warum dies wichtig ist, werden wir in unserem nächsten Talk thematisieren. 

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